TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Der Sächsische Kinder- und Jugendfilmdienst e. V. bietet auf der Facebook-Seite „Internationales Filmfestival SCHLiNGEL“ ein Gewinnspiel an. Die Teilnahme an diesem und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt die Teilnehmerin / der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Unter allen Teilnehmern, die im Zeitraum vom 09. Oktober bis 10. Oktober 2021 einen Kommentar unter dem entsprechenden Facebook- oder Instagram-Beitrag des SCHLiNGEL Filmfestival hinterlassen, verlosen wir 2x2 Freikarten für das Internationale Filmfestival für Kinder und junges Publikum SCHLiNGEL in Chemnitz, das vom 09. bis 16. Oktober 2020 stattfindet. Die Freikarte berechtigt zum kostenfreien Besuch einer beliebigen SCHLiNGEL-Filmvorführung in einem unserer Chemnitzer Festivalkinos. Über die Gewinner entscheidet das Los. Die Gewinner werden nach Prüfung der Teilnahmeberechtigung schnellstmöglich per Facebook oder Instagram Messenger-Nachricht informiert.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können die Erziehungsberechtigten am Gewinnspiel teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten und Mitarbeiter des Sächsischen Kinder- und Jugendfilmdienst e. V. als Veranstalter des Festivals sowie als Betreiber der Plattform youci.info und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Kooperationspartner.
Der Gewinner bekommt die Möglichkeit sich aus dem Programm des Filmfestivals eine Filmvorführung auszuwählen. Seine Auswahl teilt der Gewinner dem SCHLiNGEL Filmfestival mit, woraufhin dieser auf die Gästeliste für die entsprechende Filmvorführung geschrieben wird. Eine Auszahlung kann nicht erfolgen, der Preis kann nicht getauscht werden und ist persönlich bindend.
Ein Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich später herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand oder während des Gewinnspiels entfallen ist. Insbesondere entfällt der Anspruch auf den Gewinn, wenn eine Teilnehmerin / ein Teilnehmer das Gewinnspiel und / oder die dem Gewinnspiel zugrunde liegenden Spielapplikationen manipuliert hat.
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und die Gewinnausgabe ausgeschlossen.
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