Internationales Filmfestival SCHLINGEL als Referenzfilmfestival anerkannt
Staatsminister Dr. Fritz Jaeckel begrüßt die Entscheidung
Die Filmförderungsanstalt FFA hat das Internationale Filmfestival für Kinder und junges Publikum SCHLINGEL offiziell als Referenzfilmfestival anerkannt. Damit erhalten Produzenten deutscher Kinder- und Jugendfilme für ihre Wettbewerbsteilnahme beim Filmfestival SCHLINGEL Punkte, die sie für eine spätere Referenzfilmförderung qualifizieren. Das in Chemnitz beheimatet Festival steht damit in einer Reihe mit Kinder- und Jugendfilmfestivals in Chicago, Toronto und Giffoni.
Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Fritz Jaeckel, begrüßt die Entscheidung der FFA: „Die Anerkennung von SCHLINGEL als Referenzfilmfestival würdigt Deutschlands größtes Kinder- und Jugendfilmfestival. SCHLINGEL verschafft durch seine internationale Filmauswahl Kindern- und Jugendlichen einen Blick in fremde Kulturen. So werden Brücken zum besseren gegenseitigen Verständnis gebaut. Dies wird in der globalisierten Welt wichtiger als je zuvor – deshalb herzlichen Glückwunsch!“
Neben Auszeichnungen, Nominierungen und Teilnahmen bei international bedeutsamen Filmfestivals bildet die Höhe der erreichten Besucherzahlen im Kino die Basis zur Ermittlung der Referenzpunktzahl. Bei Kinderfilmen mit Herstellungskosten von bis zu einer Million Euro sind für eine Teilnahme an der Referenzförderung mindestens 50.000 Referenzpunkte erforderlich. Wenn der Film das Prädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medien-bewertung (FBW) erhalten hat oder auf Referenzfilmfestivals gelaufen ist, sind mindestens 25.000 Besucher/innen notwendig. Kinderfilme müssen innerhalb von drei Jahren nach Erstaufführung in einem deutschen Kino hinreichende Punkte erreicht haben. Für Kurzfilme sowie Produktionen unter 59 Minuten Spieldauer gelten andere Bedingungen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der erreichten Gesamtpunktzahl, der Anzahl der Antragsteller und des Gesamtbudgets, dessen Höhe jährlich variiert. Die Förderungshilfen werden einmal jährlich zuerkannt. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse, die zur Herstellung bzw. Herausbringung neuer Produktionen eingesetzt werden müssen. Die Filmförderungsanstalt FFA mit Sitz in Berlin fördert die Herstellung von Kinofilmen aller Genres.
Noch bis 1. Juli 2017 können nationale wie internationale Filmemacher ihre Produktionen zur Auswahlsichtung für das 22. Internationale Filmfestival SCHLINGEL einreichen. Insgesamt werden Preise in Höhe von mehr als 60.000 Euro vergeben. Der 22. SCHLINGEL findet vom 25. September bis 1. Oktober 2017 in Chemnitz statt. Im letzten Jahr waren 181 Produktionen aus 54 Ländern zu sehen. Damit gilt das Festival als Deutschlands umfangreichste Plattform dieses Genres.